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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermittlung von
Pauschalreisen, Flügen und sonstigen Reiseleistungen
Stand: 01. September 2007
1.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Reisebüro und dem
Kunden geschlossenen Verträge sowie für sämtliche Willenserklärungen und
rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen des
Kunden. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des
Kunden finden keine Anwendung.
2.
Definitionen
2.1 „Reiseleistung“ im
Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Flüge, Pauschalreisen,
Beherbergungen, Überlassung eines Mietwagens und ähnliche Leistungen.
2.2 „Veranstalter“ sind
alle Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und sonstigen Anbieter, die
Reiseleistungen erbringen.
2.3 „Reisebüro“ ist das in
Ziffer 3 genannte Unternehmen, mit dem der Vermittlungsvertrag
abgeschlossen wird bzw. abgeschlossen werden soll.
3.
Vertragspartner
Mit dem Ausfüllen und
Absenden des Buchungsformulars beauftragen Sie das Unternehmen
Terracus GmbH
Merkatorstraße 2
41515 Grevenbroich
Telefon: 0180-5900 456-078 49*
*(14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Preise aus
dem Mobilfunk)
Fax: +49 - (0)2181 - 7569-299
Web: www.terracus.de
Registernummer: HRB 10997
Amtsgericht Mönchengladbach
USt-ID-Nr: DE-814224004
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin:
Melanie Tamblé
mit der Vermittlung eines
Vertrages über eine Reiseleistung.
4.
Vertragsgegenstand
4.1 Gegenstand des
Vermittlungsvertrages ist die Vermittlung eines Vertragsschlusses des
Kunden mit dem jeweiligen Veranstalter über die in der Buchung
aufgeführte Reiseleistung durch das Reisebüro.
4.2 Das Reisebüro erbringt
Reiseleistungen nicht selbst. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag
über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen
Veranstalter zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen
Geschäftbedingungen des Veranstalters zugrunde. Für einzelne
Reiseleistungen können besondere Regelungen und Einschränkungen gelten.
4.3 Die Abwicklung des
Vertrages über die Reiseleistung erfolgt ausschließlich zwischen dem
Kunden und dem jeweiligen Veranstalter. Mängel der Reiseleistung sind
gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
5.Vertragsschluss
5.1 Durch das Absenden des
ausgefüllten Buchungsformulars gibt der Kunde gegenüber dem Reisebüro
ein Angebot auf den Abschluss des Vermittlungsvertrages ab. Das
Reisebüro nimmt das Angebot durch die Bestätigung der Buchung an. Die
Bestätigung erfolgt fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail. Mit
Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden ist der Vermittlungsvertrag
zustande gekommen. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt das Reisebüro
lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der Buchung an den jeweiligen
Veranstalter. Die Bestätigung der Buchung bedeutet noch nicht, das
bereits ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung mit dem Veranstalter
zustande gekommen ist.
5.2 Als Annahmeerklärung
gilt auch die Belastung der Kreditkarte des Kunden oder (bei
Lastschriftverfahren) seines Bankkontos bzw. der Zugang einer Rechnung
des Reisebüros oder des Veranstalters beim Kunden. Die bloße Bestätigung
des Eingangs einer Buchung beim Reisebüro stellt noch keine
Annahmeerklärung dar.
5.3 Das Zustandekommen des
Vertrages zwischen dem Kunden und dem Veranstalter über die gebuchte
Reiseleistung bestimmt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Veranstalters. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um
eine Pauschalreise, kommt der Reisevertrag regelmäßig erst mit Zugang
einer schriftlichen Reisebestätigung des Veranstalters zustande.
6.
Fremdsprachige Angebote
Bucht der Kunde
Reiseleistungen, bei denen die Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise
in englischer Sprache dargestellt ist, oder in denen auf in englischer
Sprache abgefasste besondere Bedingungen hingewiesen wird, erkennt er
die englische Sprache neben der deutschen als gleichrangige
Vertragssprache sowohl für den Vermittlungsvertrag als auch für den mit
dem Veranstalter abzuschließenden Vertrag an.
7. Reisepreis, Zahlung
7.1 Die angegebenen
Ticketpreise für Linienflüge gelten in der Regel nur bei Online-Buchung
des Fluges und bei Bezahlung und Ausstellung des Tickets innerhalb von
24 bis 72 Stunden (je nach Fluggesellschaft). Maßgeblich sind stets die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Soll
auf Wunsch des Kunden von diesen Beschränkungen abgewichen werden, kann
die Buchung des gewünschten Fluges nur zum Regeltarif ausgeführt werden.
7.2 Der Preis für die
gebuchte Reiseleistung ist jeweils im Voraus, sofern nicht anders
angegeben mit Zugang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
7.3 Handelt es sich bei der
gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, tritt die Fälligkeit
nicht vor Übergabe eines Sicherungsscheins des Veranstalters i. S. d. §
651 k BGB ein. Die genauen, für die gebuchte Pauschalreise geltenden
Zahlungsbedingungen ergeben sich jeweils aus den Angaben im Rahmen des
Angebotes oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
In der Regel ist eine Zahlung per Banklastschrift, Kreditkarte oder
Überweisung möglich.
7.4 Das Reisebüro ist
beauftragt und bevollmächtigt, für den Veranstalter den geschuldeten
Preis für die Reiseleistung einzuziehen und hierzu Geldbeträge
entgegenzunehmen oder den geschuldeten Betrag je nach vom Kunden
gewählter Zahlungsart über die Kreditkarte des Kunden oder über sein
Bankkonto im Lastschriftverfahren einzuziehen.
8.
Vermittlungsentgelt
Soweit ein Entgelt für die
Vermittlungsleistung erhoben wird, ist dieses im Preis der vermittelten
Reiseleistung bereits enthalten. Es werden keine gesonderten Gebühren
berechnet.
9.
Preis- und Leistungsänderungen
Im Hinblick auf mögliche
Änderungen des Preises für die gebuchte Reiseleistung und auf Änderungen
der gebuchten Leistung wird auf die Allgemeinen Geschäftbedingungen des
Veranstalters verwiesen. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung
um einen Linienflug, gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungs- und
Tarifbestimmungen der Ticket ausstellenden Fluggesellschaft
("Luftfrachtführer"), welche auf Wunsch in deren Büros eingesehen werden
können, sowie ergänzend hierzu die international gültigen Bestimmungen
des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im
internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen).
10. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen
10.1 Der Kunde ist
verpflichtet, eine ihm zugegangenen Buchungsbestätigung und ihm
übersandte Tickets oder sonstige Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre
Richtigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung der ausgewiesenen
Reisedaten mit der getätigten Buchung hin zu überprüfen. Stellt der
Kunden Abweichungen oder sonstige Unrichtigkeiten fest, hat er den
Absender (Veranstalter bzw. Reisebüro) hierauf unverzüglich hinzuweisen.
10.2 Flugtickets werden dem
Kunden in der Regel nach erfolgter Zahlung bzw. unmittelbar per Post
übersandt. In Ausnahmefällen werden Tickets bei der Fluggesellschaft
oder einem Beauftragten, ggf. gegen Gebühr, zur Abholung durch den
Kunden hinterlegt oder wahlweise kostenpflichtig per Kurierdienst
übersandt. Elektronische Tickets werden an den entsprechenden Automaten
im Flughafengebäude ausgegeben.
10.3 Handelt es sich bei
der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, werden die
Reiseunterlagen entweder per Post übersandt oder am Flughafenschalter,
ggf. gegen eine separate Gebühr, zur Abholung durch den Kunden
hinterlegt. Die Übermittlungsart wird dem Kunden gesondert mitgeteilt.
10.4 Die Gefahr des
Verlustes von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen geht im Falle des
Versands auf den Kunden über, sobald das Reisebüro die Unterlagen dem
beauftragten Transportunternehmen übergeben hat.
10.5 Im Falle der Buchung
eines Hotelaufenthaltes oder eines Mietwagens kann der Kunde die
vermittelte Reiseleistung jeweils gegen Vorlage der in der
Buchungsbestätigung oder in einer gesonderten Reservierungsbestätigung
mitgeteilten Reservierungsnummer in Anspruch nehmen. Weitere Unterlagen
werden ihm nicht übersandt.
11. Stornierungen, Umbuchungen
11.1 Bei Stornierung der
vermittelten Reiseleistung gelten grundsätzlich die
Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Nach diesen
Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle
der Stornierung eines Linienflugs kann das Reisebüro zusätzlich zu
etwaigen Stornogebühren der Fluggesellschaft eine Aufwandsentschädigung
in Höhe von 40,- EURO pro Ticket erheben. Zur Vermeidung erheblicher
finanzieller Verluste wird der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
11.2 Rückerstattungen
erfolgen bei Linienflugbuchungen erst nach Eingang der Original-Tickets
beim Reisebüro sowie erfolgter Gutschrift durch den Veranstalter.
Bedingt durch die verschiedenen Abrechnungszyklen im Linienflugverkehr
(IATA/BSP) können Rückerstattungen bei stornierten Linienflügen ein bis
zwei Monate, im Einzelfall bis zu vier Monate dauern.
11.3 Die Umbuchung einer
Reiseleistung ist nur durch Stornierung der gebuchten und gleichzeitiger
Buchung einer anderen Reiseleistung möglich, es sei denn, der zwischen
dem Kunden und dem Veranstalter geschlossenen Vertrag enthält hierfür
besondere Bestimmungen. Im Falle der Umbuchung eines Linienfluges kann
das Reisebüro zusätzlich zu den gegebenenfalls von der Fluggesellschaft
erhobenen Gebühren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EURO pro
Ticket erheben.
12. Einreisebestimmungen und sonstige Informationen
12.1 Angaben und Auskünfte
des Reisebüros zu den in den Reiseländern geltenden
Einreisebestimmungen, insbesondere zu den Pass- und Visumerfordernissen,
setzen voraus, dass der Kunde deutscher Staatsbürger ist. Dies gilt
nicht, wenn der Kunde auf seine fremde Staatsbürgerschaft ausdrücklich
hingewiesen hat, oder diese für das Reisebüro offensichtlich ist.
12.2 Der Kunde ist
verpflichtet, sich rechtzeitig vor Buchung und Antritt einer
Auslandsreise alle für die Einreise in das Zielland und gegebenenfalls
auch für die Durchreise durch einen Drittstaat erforderlichen Unterlagen
zu besorgen, sowie die Einhaltung der jeweiligen Zoll- und
Devisenbestimmungen sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten
sicherzustellen und gegebenenfalls Gesundheitsvorsorgeempfehlungen zu
beachten.
13. Haftung
Das Reisebüro haftet für
Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten beruhen, die Folge einer Verletzung der Gesundheit,
des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem
Rechtsgrund – ausgeschlossen.
14. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die
Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden vom
Reisebüro nicht bestritten.
15. Datenschutz
Das Reisebüro erhebt
bestimmte personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls auch
anderer Reisenden. Diese Daten werden für die Abwicklung des
Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des
abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reiseleistung
benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt.
Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den
jeweiligen Veranstalter der gebuchten Reiseleistung.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Auf den Vertrag findet
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
16.2 Ist der Kunde ein
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder
damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der in Ziffer 3 genannte
Sitz des Reisebüros.
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